Notar
Henning Eismann

Notar seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht seit 2004
Fachanwalt für Erbrecht seit 2009

Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Dabei stehe ich Ihnen immer gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern können.

DIE AUFGABEN DES NOTARS – WEIT MEHR ALS NUR VORZULESEN!

Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Hierzu gehören zum Beispiel Immobilienkaufverträge, Eheverträge und Erbverträge. Der Gang zum Notar ist damit unumgänglich...

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